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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachfolgend finden Sie die Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen sorgfältig.
1. Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten die Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf eigene Bedingungen wird widersprochen.
2. Alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer sind schriftlich niederzulegen.
2. Angebot und Vertragsschluss
1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmen und Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wird.
3. Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen über den schriftlichen Vertrag hinaus zu geben.
4. Sonderanfertigungen und Sonderfarben sind – außer bei Mängeln – vom Umtausch ausgeschlossen.
3. Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer 14 Tage ab Angebotsdatum an Preise gebunden. Maßgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, in Euro zzgl. Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht und Porto.
4. Liefer- und Leistungszeit
1. Verbindliche oder unverbindliche Liefertermine und -fristen bedürfen der Schriftform.
2. Bei höherer Gewalt oder Ereignissen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, auch bei Vorlieferanten) haftet der Verkäufer nicht. Er ist berechtigt, um die Dauer der Behinderung zuzüglich Anlaufzeit zu verschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten.
3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann der Käufer nach Nachfristsetzung vom nicht erfüllten Teil zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen; Voraussetzung ist unverzügliche Benachrichtigung.
4. Absehbare Verzögerungen teilt der Verkäufer unverzüglich schriftlich mit und nennt Gründe sowie den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt.
5. Teillieferungen oder -leistungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Käufer nicht von Interesse.
6. Voraussetzung für die Einhaltung der Pflichten des Verkäufers ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers.
7. Bei Annahmeverzug kann der Verkäufer Ersatz des Schadens verlangen; Risiko geht mit Verzug auf den Käufer über.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung der Transportperson übergeben oder das Lager zum Versand verlassen hat. Bei Versandverzögerung auf Wunsch des Käufers geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über.
6. Rechte des Käufers wegen Mängeln
1. Lieferung frei von Fabrikations- und Materialmängeln; Frist zur Geltendmachung: ein Jahr ab Lieferung.
2. Bei Nichtbeachtung von Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Änderungen, Teiletausch oder Verbrauchsmaterialien außerhalb der Originalspezifikationen entfallen Mängelansprüche, sofern der Käufer nicht das Gegenteil nachweist.
3. Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Eingang, schriftlich zu melden; verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung.
4. Nach Wahl des Verkäufers: Einsendung zur Reparatur oder Vor-Ort-Reparatur durch Service-Techniker (Arbeitszeit/Reisekosten nach Standardsätzen, Austauschteile unberechnet bei Vor-Ort-Wunsch).
5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer mindern oder zurücktreten.
6. Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7. Mängelansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen stehen dem Verkäufer Sicherheiten zu; Freigabe bei Übersicherung über 20 % nach Wahl des Verkäufers.
2. Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für den Verkäufer. Bei Verbindung geht (Mit-)Eigentum wertanteilmäßig über; der Käufer verwahrt dieses unentgeltlich (Vorbehaltsware).
3. Verarbeitung oder Veräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erlaubt, solange kein Verzug vorliegt. Forderungen aus Weiterverkauf etc. werden im Voraus abgetreten; widerrufliche Einziehungsermächtigung.
4. Bei Drittzugriffen (z. B. Pfändung) ist auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und dieser unverzüglich zu benachrichtigen; Kosten trägt der Käufer, wenn der Dritte nicht erstattet.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten (insb. Zahlungsverzug) Rücktrittsrecht und Herausgabe der Vorbehaltsware.
8. Zahlung
1. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen netto fällig. Der Verkäufer kann Zahlungen auf ältere Schulden, Kosten oder Zinsen anrechnen.
2. Zahlung gilt erst mit Verfügungsmöglichkeit des Verkäufers; bei Schecks erst mit Einlösung.
3. Bei Verzug: Zinsen i. H. v. 12,5 % über Basiszinssatz als pauschaler Schadensersatz (Nachweis geringerer Belastung zulässig; höherer Schaden vorbehalten).
4. Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit: Fälligstellung der Restschuld, Verlangen von Vorauszahlungen oder Sicherheiten.
5. Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen; Zurückbehaltung aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
9. Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer kann jederzeit Konstruktionsänderungen vornehmen; eine Pflicht zur Umsetzung an bereits ausgelieferten Produkten besteht nicht.
10. Haftung
1. Schadensersatzansprüche – einschließlich unerlaubter Handlungen – sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten Haftung für jede Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf vorhersehbaren Schaden; kein Ersatz für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden, außer bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen.
3. Ausnahmen der Beschränkungen: Arglist, garantierte Beschaffenheit, Produkthaftungsgesetz, Schäden an Leben, Körper, Gesundheit.
4. Beschränkungen gelten auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Stuttgartausschließlicher Gerichtsstand.
3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stuttgart, 01.09.2025

